Finanzielles

Die Kosten für psychologische Psychotherapie werden ab 1.7.2022 von der Grundversicherung übernommen. Sie brauchen dafür eine Anordnung von Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt. Sie können hier das Anordnungsformular herunterladen und dieses ausgefüllt bei unserem Ersttermin mitbringen, zusammen mit dem Krankenkassenkärtchen.

Falls Sie eine hohe Franchise haben oder aus anderen Gründen nicht über die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse abrechnen möchten, besteht die Möglichkeit, die Kosten selber zu übernehmen - mit allfälliger Kostenbeteiligung der Zusatzversicherung (siehe Liste-Zusatzversicherung).

Bei physischen und/oder psychischen Gewalterfahrungen im Erwachsenenalter oder der Kindheit werden die Psychotherapie-Kosten zumeist vollständig übernommen, also auch die Franchisekosten (erkundigen Sie sich bezüglich Ihrer speziellen Situation bei einer der Opferhilfeberatungsstellen des Kantons Bern nach, die Ihnen gegebenenfalls erste zehn Sitzungen sogleich bezahlt, danach weitere 30-60 Sitzungen).